Kostenloser Rechner · §45b SGB XI · Stand 2026

Entlastungsbetrag-Rechner: Wie viel von Ihren 131 € im Monat liegt ungenutzt?

Jeder Pflegegrad (1–5) bringt 131 € pro Monat für Alltagshilfe und Betreuung. Ungenutzte Beträge sammeln sich an — und verfallen spätestens am 30. Juni des Folgejahres. Rechnen Sie in 30 Sekunden aus, wo Sie stehen.

Ihre Angaben

Ab dem Monat der Einstufung besteht der Anspruch. Wenn es schon länger ist, wählen Sie einfach „2025 oder früher".
0 € / Monat
Z. B. über eine Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe oder Betreuungsgruppe. 0 € = der Betrag liegt komplett ungenutzt.
Steht auf der Leistungsübersicht Ihrer Pflegekasse. Nach dem 30.06. ist der Vorjahresrest bereits verfallen — der Rechner berücksichtigt das automatisch.

Ihr Ergebnis

Bisher in diesem Jahr angesammelt
0 €
seit Januar
Davon aktuell noch verfügbar
0 €
Droht zu verfallen
0 €
Rest dieses Jahres: nutzbar bis 30.06. des Folgejahres — danach ersatzlos weg.

Unverbindliche Beispielrechnung auf Basis von 131 €/Monat (§45b SGB XI, Stand 2026) — keine Rechts- oder Sozialleistungsberatung. Maßgeblich sind die Bescheide und Abrechnungen Ihrer Pflegekasse.

So funktioniert der Entlastungsbetrag

Der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI steht jeder pflegebedürftigen Person ab Pflegegrad 1 zu, die zu Hause versorgt wird — 131 € pro Monat, zusätzlich zu Pflegegeld oder Pflegesachleistungen. Er wird nicht bar ausgezahlt, sondern gegen Rechnung eines anerkannten Anbieters erstattet oder direkt zwischen Anbieter und Pflegekasse abgerechnet.

Das Besondere: Was Sie in einem Monat nicht nutzen, ist nicht sofort weg. Die Beträge sammeln sich über das Kalenderjahr an. Der Rest aus einem Jahr bleibt sogar bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzbar — erst dann verfällt er endgültig. In der Praxis verfallen so jedes Jahr erhebliche Summen, einfach weil niemand den Überblick hat.

Genutzt werden kann der Betrag für Angebote zur Unterstützung im Alltag (nach Landesrecht anerkannt — z. B. Alltagsbegleitung, Betreuung, Haushaltshilfe), Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege und je nach Pflegegrad bestimmte Leistungen ambulanter Dienste.

Häufige Fragen

Muss ich den Entlastungsbetrag beantragen?

Der Anspruch entsteht automatisch mit dem Pflegegrad — es braucht keinen gesonderten Antrag. Für die Nutzung reichen Sie die Rechnung eines anerkannten Anbieters bei der Pflegekasse ein, oder der Anbieter rechnet direkt mit der Kasse ab (Abtretung).

Kann ich damit eine Privatperson oder Nachbarin bezahlen?

In der Regel nein: Der Anbieter muss nach Landesrecht anerkannt sein (in NRW z. B. nach der Anerkennungs- und Förderungsverordnung, AnFöVO). Die Regeln unterscheiden sich je Bundesland — Ihre Pflegekasse nennt Ihnen anerkannte Angebote in der Nähe.

Was passiert mit dem Rest am Jahresende?

Er wandert ins Folgejahr und bleibt dort bis zum 30. Juni nutzbar. Danach verfällt er ersatzlos — und zwar nur der Rest aus einem Vorjahr; älter darf er nicht sein.

Gilt der Betrag auch bei Pflegegrad 1?

Ja — der Entlastungsbetrag ist bei Pflegegrad 1 sogar oft die wichtigste Leistung, weil es dort weder Pflegegeld noch Pflegesachleistungen gibt.

Sie führen einen Betreuungsdienst?

Carelis behält genau diese Kontingente automatisch im Blick: Einsätze planen, am Handy unterschreiben lassen — und daraus entsteht die kassenfertige §45b-Abrechnung samt Ansparung und Jahresübertrag. Ohne Excel, ohne Zettel.

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